Rechtsprechung
   FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8386
FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97 E (https://dejure.org/1999,8386)
FG Münster, Entscheidung vom 21.12.1999 - 7 K 5381/97 E (https://dejure.org/1999,8386)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 7 K 5381/97 E (https://dejure.org/1999,8386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit für Aufwendungen für die Erlangung einer Musterberechtigung ("Typerating") eines Piloten als vorweggenommen Werbungskosten; Aufwendungen für Erlangung einer Musterberechtigung als Berufsausbildungskosten; Abgrenzung von Berufsausbildungskosten zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Aufwendungen für "Typerating" eines Piloten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer - Aufwendungen für "Typerating" eines Piloten Berufsausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der

    Auszug aus FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97
    Ausnahmsweise sind die Aufwendungen für die Berufsausbildung dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn sie im Rahmen eines - hier nicht vorliegenden - Ausbildungsdienstverhältnisses entstehen, aus dem lohnsteuerpflichtige Einnahmen bezogen werden (BFH-Urteil vom 19.04.1996 VI R 24/95, BStBl. II 1996, 452).

    Dem steht nicht die Rechtsprechung entgegen, wonach die Kosten für ein Zweitstudium schon vor der Aufnahme einer Berufstätigkeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein können, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Studium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden (BFH-Urteil vom 14.02.1992 VI R 26/90, BStBl. II 1992, 556; Urteil vom 19.04.1996 VI R 24/95, BStBl. II 1996, 452).

  • FG Hessen, 15.02.1996 - 13 K 2517/94

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen zum Erwerb der Erlaubnis für

    Auszug aus FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97
    Außerdem beruft sich der Kl. auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in EFG 1996, 848).

    Der Kl. kann auch aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.02.1996 (13 K 2517/94, EFG 1996, 848) keine für ihn günstigen Argumente ableiten.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97
    Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (BFH Urteil vom 28.11.1980, VI R 193/77 BStBl II 1981, 368 ).
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90

    Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II

    Auszug aus FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97
    Dem steht nicht die Rechtsprechung entgegen, wonach die Kosten für ein Zweitstudium schon vor der Aufnahme einer Berufstätigkeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein können, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Studium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden (BFH-Urteil vom 14.02.1992 VI R 26/90, BStBl. II 1992, 556; Urteil vom 19.04.1996 VI R 24/95, BStBl. II 1996, 452).
  • FG Hessen, 21.01.2002 - 2 K 808/99

    Verkehrsflugzeugführer; Pilotenlizenz; Ausbildung; Fortbildung - Kosten für den

    Der Erwerb der Privatpilotenlizenz im Jahr 199x stellt keinen Abschluss einer Berufsausbildung dar (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Dezember 1999 7 K 5381/97 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 356 ).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Dezember 1999, 7 K 5381/97 E, a.a.O.

    Die Annahme eines Ausbildungsdienstverhältnisses scheidet somit aus (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Dezember 1999 7 K 5381/97 E, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2001 - 9 K 248/96

    Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als

    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat daher bereits mehrfach die Aufwendungen für den Erwerb der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer rechtlich als Ausbildungskosten eingeordnet und jeweils rechtskräftig einen unbeschränkten Abzug als Werbungskosten abgelehnt (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 1.6.1995 2 K 2974/94, EFG 1995, 911; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.1995 8 K 7005/94 E, EFG 1996, 768; FG Münster, Urteil vom 14.11.1996 5 K 2566/95 E, EFG 1997, 480; FG Hamburg, Urteil vom 12.5.1999 II 184/99, Juris und FG Münster, Urteil vom 21.12.1999 7 K 5381/97 E, EFG 2000, 356 sowie Hessisches FG in EFG 1996, 848; FG Düsseldorf in EFG 1997, 1304 und FG München in EFG 1999, 1175).
  • FG Düsseldorf, 23.08.2000 - 16 K 7553/98

    Ausbildung; Verkehrspilot; Fortbildungskosten; Pilotenausbildung;

    d) Vor diesem Hintergrund ist dem Urteil des FG Münster vom 21.12.1999 7 K 5381/97 E ( EFG 2000, 356 ) darin beizupflichten, dass die Berufsausbildung erst mit dem erstmaligen Erwerb einer - dem Berufsziel als Verkehrsflugzeugführer angemessenen - Musterberechtigung (im Urteilsfall: Boeing 737) abgeschlossen und eine Musterberechtigung als verantwortlicher Flugzeugführer einmotoriger kolbengetriebener Landflugzeuge bis 2.000 kg Höchstmasse jedenfalls nicht dem Berufsziel als Verkehrsflugzeugführer angemessen ist.
  • FG Düsseldorf, 02.08.2002 - 16 K 658/99

    Fortbildungskosten; Fluglizenzerweiterung; Ausbildungskosten; Verkehrspilot;

    Damit hat der Kläger schon vor dem Streitzeitraum seine Berufsausbildung zum Verkehrsluftfahrzeugführer vollständig abgeschlossen (vgl. zum Abschluss der Berufsausbildung eines Verkehrsluftfahrzeugführers das Urteil des erkennenden Senats vom 23.08.2000, 16 K 7553/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, S. 1238; vgl. ferner auch Urteil des FG Münster vom 21.12.1999, 7 K 5381/97 E, EFG, 2000, S. 356 ).
  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 16 K 658/99
    Damit hat der Kläger schon vor dem Streitzeitraum seine Berufsausbildung zum Verkehrsluftfahrzeugführer vollständig abgeschlossen (vgl. zum Abschluss der Berufsausbildung eines Verkehrsluftfahrzeugführers das Urteil des erkennenden Senats vom 23.08.2000, 16 K 7553/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, S. 1238; vgl. ferner auch Urteil des FG Münster vom 21.12.1999, 7 K 5381/97 E, EFG, 2000, S. 356).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht